Die A1 Telekom Austria Group hält die Hauptversammlung in Übereinstimmung mit dem österreichischen Aktienrecht ab und orientiert sich dabei an den Bestimmungen des österreichischen Corporate Governance Kodex.
Die Hauptversammlung der Telekom Austria Aktiengesellschaft am 24. September 2020 wurde iSd der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) als „virtuelle Hauptversammlung“ durchgeführt.